49 results found
Wohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung: Vorbezug oder VerpfändungBis zur Vollendung des 62. Altersjahres können Versicherte für Wohneigentum zum eigenen Bedarf einen Betrag beziehen oder einen Teil ihrer Vorsorgeleistungen verpfänden.Vorsorgemittel können vorbezogen werden für den Erwerb oder die Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum im Allein-, Mit- oder Gesamteigentum mit dem Ehepartner beziehungsweise einem eingetragenen Partner. Die Mittel können gleichzeitig nur für ein Objekt beansprucht werden. Eine Verwendung für Ferien- oder Zweitwohnungen oder für einen Grundstückskauf ohne Bauabsicht ist nicht zulässig.Mit Vorsorgemitteln können VersicherteHypothekardarlehen zurückzahlenwertvermehrende oder werterhaltende Investitionen tätigenAnteilscheine an einer Wohnbaugenossenschaft erwerben.Der Vorbezug gilt als Kapitalbezug und ist bei der Auszahlung einmalig zu einem reduzierten Steuersatz zu versteuern. Der Vorbezug wird durch die Pensionskasse Syngenta der zuständigen Steuerbehörde gemeldet. Versicherten mit…
Finanzierung Beiträge
Finanzierung Beiträge: Die Wahl aus drei ModellenFür Alters- und Kapitalplan sowie Risikoversicherung werden separate Beiträge erhoben. Für den Altersplan besteht für den Versicherten die Wahl aus drei Beitragsskalen.Die Leistungen der Pensionskasse Syngenta werden durch Beiträge der Versicherten und der Firma finanziert. Die Firma übernimmt rund zwei Drittel der gesamten Finanzierung.Im Altersplan haben die Versicherten die Möglichkeit, die Höhe der eigenen Beiträge innerhalb von drei Skalen zu wählen. Damit kann die Altersleistung den individuellen Bedürfnisse angepasst werden.Wählen können Versicherte jeweils zum 1. Juli des Jahres zwischen folgenden drei Beitragsskalen: normal, superior (+1,5%) oder excellent (+3%). Ohne schriftliche Mitteilung gilt die normale Skala.Die Beiträge werden in Prozent des versicherten Lohnes berechnet und monatlich vom Lohn in Abzug gebracht.Die Gesamtbeiträge (inkl. Risikobeiträge) der Versicherten mit Alters- und Kapitalplan betragen je nach Alter und gewählter…
Austritt
Austritt: Überweisung der FreizügigkeitsleistungBeim Austritt aus der Pensionskasse Syngenta wird die Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen. In besonderen Fällen ist eine Barauszahlung möglich.Mit dem Austritt aus der Firma tritt ein Versicherter auch aus der Pensionskasse aus. Das angesparte Pensionskassenguthaben, also die Austrittleistung oder Freizügigkeitsleistung, muss zwingend an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers in der Schweiz übertragen werden. Ist noch kein neuer Arbeitgeber bekannt, wird das Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitsstiftung oder zur Eröffnung einer Freizügigkeitspolice an eine Versicherungsgesellschaft überwiesen.Eine Barauszahlung der Austrittsleistung ist nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn sich ein Versicherter selbstständig macht oder er die Schweiz endgültig verlässt.Erhält die Pensionskasse keine Mitteilung über die Verwendung der Austrittsleistung, wird sie…
Todesfall
Todesfall: Vorsorge für die HinterbliebenenBeim Tod eines verheirateten Versicherten richtet die Pensionskasse Syngenta eine lebenslange Ehegattenrente aus. Zusätzlich wird ein Todesfallkapital ausbezahlt. Beim Tod eines Versicherten haben die Hinterlassenen Anspruch auf folgende Leistungen:Ehegattenrente beziehungsweise LebenspartnerrenteWaisenrenteAuszahlung des TodesfallkapitalsDie Ehegattenrente wird ausbezahlt, wenn die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert und der hinterlassene Partner das 35. Altersjahr zurückgelegt hat oder für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss – unabhängig davon, ob der verstorbene Versicherte bereits pensioniert war.Damit ein unverheirateter Lebenspartner einen Rentenanspruch geltend machen kann, muss die Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten und vor der Pensionierung des Versicherten in Form eines Vertrages gemeldet worden sein.Stirbt ein Versicherter vor Vollendung des 65. Altersjahr, so wird den Hinterbliebenen zusätzlich zu den Rentenleistungen bzw…
Pensionierung
Pensionierung: Rente oder Kapital – oder beides?Das Altersguthaben kann bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Kapital oder als lebenslange Rente ausbezahlt werden.Das ordentliche Pensionierungsalter in der Pensionskasse Syngenta liegt für Männer und Frauen gegenwärtig bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60. Altersjahr möglich. Die Altersleistungen können individuell ausgestaltet werden (lebenslange Rente, Überbrückungsrente, Kapitalbezug).Die Pensionierung kann in einem oder in mehreren Schritten (Teilpensionierung) erfolgen. FAQWie wird die Höhe der variablen Altersrente berechnet?Das bei der Pensionierung angesparte Altersguthaben wird mit dem gültigen Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt. Die variable Altersrente besteht aus der Grund-Altersrente und der Zusatz-Altersrente. Die lebenslange Grund-Altersrente wird aufgrund des Umwandlungssatzes für die Festlegung der Grund-Altersrente ermittelt. Zusätzlich wird die Ziel-Altersrente aufgrund des…
Informationen
Informationen Auf diesen Seiten finden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Syngenta Wissenswertes zu den Themen Pensionskasse, Vorsorgeeinrichtung und soziale Sicherheit sowie eine Fülle an Informationen, Merkblättern und Broschüren.Versicherungsausweis:Die individuellen Versicherungsdaten finden sich im jährlichen Versicherungsausweis, der ausführlich erklärt wird.Wahl der Beitragsskala:Versicherte können alljährlich wählen, ob sie mehr oder weniger für ihre Vorsorge einzahlen wollen.Merkblätter:Die Antworten auf die wichtigsten Detailfragen der Versicherten rund um die Vorsorge.Broschüren:Leicht verständliche Informationen zum Sozialsystem und der Pensionskasse werden in Broschüren zusammengefasst.Staatliche Vorsorge:Wie funktioniert eigentlich das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz?Glossar:Hier finden sich Erklärungen für die Fachausdrücke rund um Vorsorge und Pensionskasse.
Ihre Vorsorgeleistungen
Kennzahlen
Mai 2021Im Mai hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 0.59% erzielt.Der Deckungsgrad beträgt per Ende Mai 123.8%.April 2021Im April hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 0.92% erzielt.Der Deckungsgrad beträgt per Ende April 123.3%.März 2021Im März hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 2.45% erzielt.Der Deckungsgrad beträgt per Ende März rund 120%.Februar 2021Im Februar hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 1.39% erzielt. Die YTD-Rendite per Ende Februar liegt bei 0.92%.Der Deckungsgrad beträgt per Februar 119.9%.Januar 2021Im Januar hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von -0.46% erzielt.Der Deckungsgrad beträgt per Ende Januar 116.6%.Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 61 323 51 17 oder Email pensionskasse.info@syngenta.comArchiv
Archiv: Information zu COVID-19
Dezember 2020Im Dezember hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 2.45% erzielt. Die Jahresrendite der Pensionskasse Syngenta beträgt 4.6%.Der Deckungsgrad beträgt per Ende Dezember ca. 117.5%.November 2020Im November hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 3.86% erzielt. Die YTD-Rendite per Ende November liegt bei 2.1%.Der Deckungsgrad beträgt per Ende November 115.4%.Oktober 2020Im Oktober hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von -0.84% erzielt. Die YTD-Rendite per Ende Oktober liegt bei -1.69%.Der Deckungsgrad beträgt per Ende Oktober 111.4%.September 2020Im September hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 0.48% erzielt. Die YTD-Rendite per Ende September liegt bei -0.86%.Der Deckungsgrad beträgt per Ende September 112.6%.August 2020Im August hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 0.76% erzielt. Die YTD-Rendite per Ende August liegt bei -1.33%.Der Deckungsgrad beträgt per Ende August 112.2%.Juli 2020Im Juli hat die Pensionskasse Syngenta eine Rendite von 1.1%…
Aufgaben
Die Aufgaben des StiftungsratesDer Stiftungsrat ist ein Milizführungsorgan und als solches das oberste Organ der Pensionskasse. Er hat bei seiner Arbeit das geltende Recht, die Weisungen der Aufsichtsbehörde, die Stiftungsurkunde, die Reglement und die Beschlüsse des Stiftungsrates zu beachten.Der Stiftungsrat erlässt das Reglement der Pensionskasse. Er legt die Organisation fest sowie das Beitrags- und Leistungssystem. Zudem beschliesst er die Unterschriftenregelung und die Kompetenzordnung. Er kann den Geschäftsführer und den Verwalter wählen, die Kontrollstelle sowie den Experten.Mehr zu den Aufgaben des Stiftungsrates im Reglement oder hier:
Broschüren
Pensionskassen-Broschüren: Auf einen Blick
In den Broschüren lesen Versicherte – verständlich aufbereitet – viel Wissenswertes zur Pensionskasse und deren Leistungen.
Die Leistungen und Beiträge der Pensionskasse Syngenta im Überblick: 15-seitige...
Wann und wie Sie die Pensionierungsplanung angehen sollten
Wie werden Ihre Vorsorgeguthaben angelegt?
Ihre Vorsorge ist uns wichtig – die Sozialversicherungen im Überblick und die Stellung...
Beim Tod eines Versicherten richtet die Pensionskasse Syngenta...
Versicherungsausweis: Die individuellen Daten
Kreisnavigation Startseite
[embed_token:token:roundediconlinks]