Aufgaben

Die Aufgaben des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat ist ein Milizführungsorgan und als solches das oberste Organ der Pensionskasse. Er hat bei seiner Arbeit das geltende Recht, die Weisungen der Aufsichtsbehörde, die Stiftungsurkunde, die Reglement und die Beschlüsse des Stiftungsrates zu beachten.

Der Stiftungsrat erlässt das Reglement der Pensionskasse. Er legt die Organisation fest sowie das Beitrags- und Leistungssystem. Zudem beschliesst er die Unterschriftenregelung und die Kompetenzordnung. Er kann den Geschäftsführer und den Verwalter wählen, die Kontrollstelle sowie den Experten.

Mehr zu den Aufgaben des Stiftungsrates im Reglement.