Stiftungsrat

Stiftungsrat: Oberstes Organ der Pensionskasse

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse. Er ist verantwortlich dafür, dass Gesetz und Reglement eingehalten werden.

Der Stiftungsrat ist «paritätisch» zusammengesetzt mit je sechs Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Er ist verantwortlich für das Umsetzen der Stiftungsratsbeschlüsse, das Anwenden der Reglemente, das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften und die operationelle Führung.

Die Amtszeit der von den Versicherten gewählten Stiftungsratsmitglieder dauert vier Jahre. Sie sind nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder wählbar.

Den Kontakt mit den Versicherten nimmt der Geschäftsführer wahr.

Aufgaben des Stiftungsrats:
Als oberstes Organ bestimmt der Stiftungsrat die wichtigen Entscheid und bestimmt die Geschäftsführung.

Stiftungsratswahlen:
Alle vier Jahre findet die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat statt.