Scheidung: Auch die Vorsorgeansprüche werden geteilt
Da das Pensionskassen-Guthaben zum Vermögen gehört, wird es im Fall einer Scheidung auf die beiden Partner aufgeteilt.
Bei der Scheidung eines Versicherten erhält der geschiedene Partner einen Teil des Pensionskassen-Guthabens. Die Höhe dieses Anteils wird im gerichtlichen Scheidungsurteil festgelegt. Damit reduziert sich das vorhandene Altersguthaben. Der Versicherte kann diesen Teil jedoch jederzeit wieder in die Pensionskasse einzahlen.
Weitere Informationen
Finden Sie im Download «Reglement Pensionskasse Syngenta» «Ehescheidung, Art. 30»