Finanzierung Beiträge

Finanzierung Beiträge: Die Wahl aus drei Modellen

Für Alters- und Kapitalplan sowie Risikoversicherung werden separate Beiträge erhoben. Für den Altersplan besteht für den Versicherten die Wahl aus drei Beitragsskalen.

Die Leistungen der Pensionskasse Syngenta werden durch Beiträge der Versicherten und der Firma finanziert. Die Firma übernimmt rund zwei Drittel der gesamten Finanzierung.

Im Altersplan haben die Versicherten die Möglichkeit, die Höhe der eigenen Beiträge innerhalb von drei Skalen zu wählen. Damit kann die Altersleistung den individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Wählen können Versicherte jeweils zum 1. Juli des Jahres zwischen folgenden drei Beitragsskalen: normal, superior (+1,5%) oder excellent (+3%). Ohne schriftliche Mitteilung gilt die normale Skala.

Die Beiträge werden in Prozent des versicherten Lohnes berechnet und monatlich vom Lohn in Abzug gebracht.

Die Gesamtbeiträge (inkl. Risikobeiträge) der Versicherten mit Alters- und Kapitalplan betragen je nach Alter und gewählter Beitragsskala zwischen 6,5 und 12,5 Prozent, diejenigen des Unternehmens zwischen 11 und 19 Prozent.

FAQ

Wie wird der versicherte Lohn berechnet?
Der versicherte Lohn wird wie folgt berechnet:
Jährliches Grundgehalt (maximal CHF 220 000)
- abzüglich Koordinationsbetrag
+ zuzüglich Target-Incentive
+ zuzüglich Schichtzulage

Wie wird der Koordinationsbetrag berechnet?
Der Koordinationsbetrag entspricht 30 Prozent des Grundgehaltes. Er ist nach oben begrenzt durch die maximale AHV-Altersrente (Stand 2013: CHF 28 200).

Wie werden die Beiträge verwendet?
Die Beiträge der Firma und des Versicherten in den Altersplan werden dem individuellen Alterskonto jedes Versicherten gutgeschrieben. Die Beiträge der Firma und des Versicherten in den Kapitalplan werden dem individuellen Kapitalkonto jedes Versicherten gutgeschrieben. Mit den Risikobeiträgen werden die Risikoleistungen kollektiv finanziert.

Wann kann die Beitragsskala gewählt werden?
Beim Eintritt in die Pensionskasse kann die Beitragsskala gewählt werden. Jeweils per 1. Juli ist der Wechsel in eine andere Beitragsskala möglich.