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Über uns
Über uns Die Pensionskasse Syngenta ist eine Stiftung mit Sitz in Basel. Sie versichert die Mitarbeitenden der schweizerischen Syngenta-Gesellschaften im Rahmen der beruflichen Vorsorge gegen die finanziellen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Beiträge, Leistungen und übrige Bestimmungen sind in den entsprechenden Reglementen festgelegt.Aktuelle Berichte und Entscheide:Jahresberichte der Pensionskasse Syngenta sowie die aktuellen Entscheide zur Verzinsung. Stiftungsrat:Aufgaben und Zusammensetzung des Stiftungsrats und alle wichtigen Informationen zu den Stiftungsratswahlen.Geschäftsführung, Verwaltung:Der Geschäftsführer der Pensionskasse Syngenta und sein Team – Anlaufstelle für alle Versicherten.Reglemente:Grundlage der Geschäftsführung bilden die Reglemente der Pensionskasse Syngenta.Wer Fragen hat oder ein Anliegen zum PK-Bereich, meldet sich bei der PK-Infoline Tel. +41 61 323 51 17 oder schickt ein E-Mail. Das PK Team hilft gerne oder vermittelt die richtigen Kontakte.
Staatliche Vorsorge
Die Pensionskasse als Teil des schweizerischen VorsorgesystemsDie Vorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-System: AHV/IV sorgen für die Existenzsicherung, ergänzt durch die berufliche Vorsorge und privates Sparen.Zusammen mit AHV/IV und dem privaten Sparen bilden die Pensionskassen eine der tragenden Säulen des schweizerischen Dreisäulensystems zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, bei Invalidität oder im Todesfall. Sowohl AHV (1. Säule) als auch die berufliche Vorsorge (2. Säule) sind obligatorisch.Die Leistungen aus diesen beiden Versicherungen sollten zusammen eine angemessene Fortführung des Lebensstandards ermöglichen. Die Pensionskasse Syngenta bietet Leistungen an, die weit über die gesetzlich geforderten Mindestleistungen hinausgehen.Die folgende Übersicht der staatlichen Vorsorgeeinrichtungen zeigt aufwelche staatlich obligatorischen Versicherungseinrichtungen existieren,wie sie finanziert werden,welche Leistungen sie erbringen undwie sie kontaktiert werden könnenDie…
Wahl Beitragsskala
Beitragsskala: Die Höhe der Beiträge ist wählbarDie Altersgutschrift in der Pensionskasse ist abhängig von der wählbaren individuellen Beitragsskala.Die Versicherten können zwischen der Beitragsskala «Basic», «Standard» und «Excellent» wählen. Die Wahl erfolgt beim Eintritt in die Pensionskasse. Ohne schriftliche Mitteilung gilt die Beitragsskala «Standard». Ein Wechsel ist jährlich per 1. Juli möglich. Die gewählte Beitragsskala verändert die Beiträge des Arbeitgebers nicht.Während die Skala «Standard» um 1 Prozent höhere Beiträge des Versicherten und eine entsprechend erhöhte Altersgutschrift gegenüber der «Basic»-Skala aufweist, steigen bei der Wahl der Skala «Excellent» Beiträge und Gutschrift um 2 Prozent.Beitragsskala «Basic»AlterBeiträge AltersplanAltersgutschriftStufeVersicherteFirmaTotalbis 24–––25–346,5%12,0%18,5%35–447,5%14,0%21,5%45–548,5%18,0%26,5%55–659,5%20,0%29,5%Beitragsskala «Standard»AlterBeiträge AltersplanAltersgutschriftStufeVersicherteFirmaTotalbis 24–––25–347,5%12,0%19,5%35–448,5%14,0…
Vorsorgeplan
Vorsorgeplan Die Pensionskasse Syngenta versichert die Mitarbeitenden der schweizerischen Syngenta-Gesellschaften im Rahmen der beruflichen Vorsorge vor finanziellen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod tragen in der Schweiz verschiedene Säulen. Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der AHV/IV, die zweite Säule die berufliche Vorsorge (BVG). Das private Sparen, die dritte Säule, fördert der Staat im Rahmen der steuerprivilegierten Säule 3a. Der Vorsorgeplan der Pensionskasse Syngenta deckt die zweite Säule ab. Sie finden hier die aktuellen Informationen zum Aufbau des Vorsorgeplans, zu Ein- und Austritt, zum Thema Pensionierung und zu den Vorsorgefällen Invalidität und Tod. Auch Spezialfälle wie die Wohneigentumsförderung oder die Vorsorgesituation bei einer Scheidung werden abgedeckt:Aufbau:Der Vorsorgeplan gliedert sich in Alterskonto und Risikoversicherung.Aufnahme:Syngenta-Mitarbeitende werden beim Eintritt ins Unternehmen versichert…
Formulare
Formulare zum DownloadViele Dienstleistungen der Pensionskasse benötigen die Unterschrift der Versicherten. Die entsprechenden Formulare sind selbstverständlich jeweils bei den Themen (siehe Vorsorgeplan) abgelegt – hier finden Sie die Formulare aber zentral zusammengefasst. Eintritt Pensionierung Invalidität Tod und Begünstigung Austritt Adressänderung Bankkontoänderung
Scheidung
Scheidung: Auch die Vorsorgeansprüche werden geteiltDa das Pensionskassen-Guthaben zum Vermögen gehört, wird es im Fall einer Scheidung auf die beiden Partner aufgeteilt.Bei der Scheidung eines Versicherten erhält der geschiedene Partner einen Teil des Pensionskassen-Guthabens. Die Höhe dieses Anteils wird im gerichtlichen Scheidungsurteil festgelegt. Damit reduziert sich das vorhandene Altersguthaben. Der Versicherte kann diesen Teil jedoch jederzeit wieder in die Pensionskasse einzahlen.Weitere InformationenFinden Sie im Download «Reglement Pensionskasse Syngenta» «Ehescheidung, Art. 30»
Einkauf
Einkauf: Bessere Leistungen, Steuern sparenMit unkomplizierten Einkäufen können die Leistungen erhöht werden. Der Höchstbetrag der Einkäufe ist allerdings begrenzt und kann jederzeit bei der Pensionskasse nachgefragt werden.Zusätzliche Einkäufe können im reglementarisch möglichen Umfang jederzeit vorgenommen werden – pro Kalenderjahr sind bis zu vier Einkäufe in die Pensionskasse möglich.Bei einem Vorbezug für die Wohneigentumsförderung allerdings dürfen freiwillige Einkaufssummen erst geleistet werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind. Dies gilt aber nicht bei einem Wiedereinkauf infolge einer Ehescheidung.FAQWie hoch ist der maximal mögliche Einkauf?Mit Hilfe des Einkaufstarifs im Anhang 3 des Reglements kann das maximale Altersguthaben ermittelt werden. Ist das angesparte Altersguthaben geringer, kann die Differenz eingekauft werden – unter Einhaltung der gesetzlichen Restriktionen.Wie werden Einkäufe steuerlich behandelt?In der Schweiz können Sie Einzahlungen in die Pensionskasse…
Aufbau
Aufbau: Vorsorge fürs Alter, Versicherung gegen RisikoDer Versicherungsplan der Pensionskasse Syngenta umfasst ein Alterskonto und eine Risikoversicherung.Die Pensionskasse Syngenta erbringt obligatorische und überobligatorische Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Die Vorsorge besteht aus den zwei Hauptbereichen der Alters- und der Risikovorsorge:Zur Altersvorsorge werden für jeden Versicherten ein individuelles Alterskonto geführt, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen. Die Leistungen bei Pensionierung bemessen sich nach den angesparten Kapitalien im Alterskonto, welche sich aus Beiträgen, Zinsen und freiwilligen Einkäufen zusammensetzen.Die Risikoversicherung gegen Invalidität und Tod wird über zusätzliche Risikobeiträge (gegenwärtig je 1 Prozent von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bezahlt. Die Höhe der Invaliden- und Hinterlassenleistungen ist abhängig vom versicherten Lohn.FAQWer ist in der Pensionskasse Syngenta versichert?Alle Mitarbeitende von schweizerischen…
Aufnahme
Aufnahme: Vorsorge für die Syngenta-MitarbeiterMitarbeitende der schweizerischen Syngenta-Gesellschaften sind automatisch durch die Pensionskasse Syngenta versichert. Die Versicherung in der Pensionskasse Syngenta ist für Mitarbeitende von Syngenta obligatorisch: Wer über 18 ist und dessen jährliches Grundeinkommen den BVG-Mindestlohn übersteigt, wird aufgenommen (Ausnahmen siehe Reglement).Ausdrücklich versichert werden auch Mitarbeitende im Stundenlohn, Teilzeit- und Aushilfsbeschäftigte, die die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllen.Beim Eintritt in die Pensionskasse Syngenta wird die Austrittsleistung einer allfälligen früheren Vorsorgeeinrichtung beziehungsweise die Freizügigkeitsleistung als Altersguthaben dem Alterskonto gutgeschrieben.FAQWann erfolgt die Aufnahme in die Pensionskasse?Die Aufnahme in die Pensionskasse erfolgt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch ab Alter 18 (Risikoversicherung). Ab Alter 25 beginnt der Sparprozess für die Altersvorsorge im Alterskonto…
Begünstigung
Begünstigung: Versicherte bestimmen mitStirbt ein aktiver Versicherter oder ein Bezüger einer Alters- oder Invalidenrente vor Vollendung des 65. Altersjahres, so wird den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital ausbezahlt. In beschränktem Rahmen können Versicherte selbst die Anspruchsreihenfolge bestimmen.Beim Tod eines Versicherten der Pensionskasse Syngenta vor Alter 65 wird ein Todesfallkapital ausbezahlt in der Höhe des Doppelten der jährlichen Invalidenrente.Versicherte können schriftlich bei der Pensionskasse eine Änderung der reglementarischen Begünstigtenordnung hinterlegen. Damit können einerseits zusätzliche, vom Verstorbenen in den Jahren vor seinem Tod unterstützte Personen begünstigt werden, andererseits kann der Verteilschlüssel unter den Begünstigten teilweise geändert werden.FAQWann wird ein Todesfallkapital ausbezahlt?Das Todesfallkapital wird im Todesfall vor dem 65. Altersjahr ausbezahlt.Wie hoch ist das Todesfallkapital?Das Todesfallkapital beträgt 200 Prozent der versicherten…
Invalidität
Invalidität: Finanzielle Hilfe bei ErwerbsunfähigkeitBei Invalidität erhalten Versicherte je nach Invaliditätsgrad eine Invalidenrente. Versicherte mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent haben Anspruch auf eine Invalidenrente. Der Grad der Invalidität richtet sich nach dem Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung.Bei einer Vollinvalidität beträgt die Invalidenrente der Pensionskasse Syngenta bis zum 65. Altersjahr 60 Prozent des versicherten Lohnes im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit. Das Altersguthaben wird durch die Pensionskasse mit Beiträgen und Zins bis Alter 65 weitergeführt und in eine lebenslange Rente umgewandelt.FAQWie hoch ist die Invalidenkinderrente?Hat der Versicherte Kinder unter 20 Jahren (bzw. unter 25 in Ausbildung), wird zusätzlich zur Invalidenrente pro Kind eine Invaliden-Kinderrente in Höhe von 20 Prozent der ausbezahlten Invalidenrente ausgerichtet.Wie wird der Rentenanspruch berechnet?Die Pensionskasse richtet je nach Grad der Invalidität eine…
Wohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung: Vorbezug oder VerpfändungBis zur Vollendung des 62. Altersjahres können Versicherte für Wohneigentum zum eigenen Bedarf einen Betrag beziehen oder einen Teil ihrer Vorsorgeleistungen verpfänden.Vorsorgemittel können vorbezogen werden für den Erwerb oder die Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum im Allein-, Mit- oder Gesamteigentum mit dem Ehepartner beziehungsweise einem eingetragenen Partner. Die Mittel können gleichzeitig nur für ein Objekt beansprucht werden. Eine Verwendung für Ferien- oder Zweitwohnungen oder für einen Grundstückskauf ohne Bauabsicht ist nicht zulässig.Mit Vorsorgemitteln können VersicherteHypothekardarlehen zurückzahlenwertvermehrende oder werterhaltende Investitionen tätigenAnteilscheine an einer Wohnbaugenossenschaft erwerben.Der Vorbezug gilt als Kapitalbezug und ist bei der Auszahlung einmalig zu einem reduzierten Steuersatz zu versteuern. Der Vorbezug wird durch die Pensionskasse Syngenta der zuständigen Steuerbehörde gemeldet. Versicherten mit…