Invalidität

Invalidität: Finanzielle Hilfe bei Erwerbsunfähigkeit

Bei Invalidität erhalten Versicherte je nach Invaliditätsgrad eine Invalidenrente.

Versicherte mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent haben Anspruch auf eine Invalidenrente. Der Grad der Invalidität richtet sich nach dem Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung.

Bei einer Vollinvalidität beträgt die Invalidenrente der Pensionskasse Syngenta bis zum 65. Altersjahr 60 Prozent des versicherten Lohnes im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit. Das Altersguthaben wird durch die Pensionskasse mit Beiträgen und Zins bis Alter 65 weitergeführt und in eine lebenslange Rente umgewandelt.

FAQ


Wie hoch ist die Invalidenkinderrente?
Hat der Versicherte Kinder unter 20 Jahren (bzw. unter 25 in Ausbildung), wird zusätzlich zur Invalidenrente pro Kind eine Invaliden-Kinderrente in Höhe von 20 Prozent der ausbezahlten Invalidenrente ausgerichtet.

Wie wird der Rentenanspruch berechnet?
Die Pensionskasse richtet je nach Grad der Invalidität eine volle oder eine Teilrente wie folgt aus:



Was geschieht mit dem Alterskonto?
Das Alterskonto wird durch die Pensionskasse mit den Altersgutschriften und dem Zins bis zum 65. Altersjahr des IV-Rentenbezügers weitergeführt. Die Finanzierung dieser Leistung erfolgt ebenfalls aus der Risikoversicherung. Im Alter 65 wird das angesparte Altersguthaben mit den jeweils gültigen Umwandlungssätzen neu festgelegt. Die Invalidenrente besteht ab dann aus der Grund-Invalidenrente und der Zusatz-Invalidenrente.

Weitere Informationen


Finden Sie im Download «Reglement Pensionskasse Syngenta» «Invalidität, Art. 5 & 13»

Begriffserklärung

Invalidität: Als invalid gilt, wer wegen eines körperlichen oder geistigen Gesundheitsschadens infolge Krankheit, Gebrechen oder Unfall voraussichtlich dauernd oder für längere Zeit ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden ist.

Invaliditätsgrad: Der Invaliditätsgrad wird aufgrund des Erwerbsausfalls ermittelt. Für die Festlegung des Invaliditätsgrades ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung massgebend.