Todesfall

Todesfall: Vorsorge für die Hinterbliebenen

Beim Tod eines verheirateten Versicherten richtet die Pensionskasse Syngenta eine lebenslange Ehegattenrente aus. Zusätzlich wird ein Todesfallkapital ausbezahlt.

 Beim Tod eines Versicherten haben die Hinterlassenen Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Ehegattenrente beziehungsweise Lebenspartnerrente
  • Waisenrente
  • Auszahlung des Todesfallkapitals

Die Ehegattenrente wird ausbezahlt, wenn die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert und der hinterlassene Partner das 35. Altersjahr zurückgelegt hat oder für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss – unabhängig davon, ob der verstorbene Versicherte bereits pensioniert war.

Damit ein unverheirateter Lebenspartner einen Rentenanspruch geltend machen kann, muss die Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten und vor der Pensionierung des Versicherten in Form eines Vertrages gemeldet worden sein.

Stirbt ein Versicherter vor Vollendung des 65. Altersjahr, so wird den Hinterbliebenen zusätzlich zu den Rentenleistungen bzw. Lebenspartnerrente ein Todesfallkapital ausbezahlt.

FAQ


Wie hoch ist die Ehegattenrente?
Die Ehegattenrente beträgt 60 Prozent der versicherten Invalidenrente bzw. 60 Prozent der laufenden Invaliden- oder Altersrente. Hinterlässt der Verstorbene Kinder unter 20 Jahren (bzw. unter 25 in Ausbildung), wird zusätzlich pro Kind eine Waisenrente von 20 Prozent der versicherten Invalidenrente bzw. 20 Prozent der laufenden Invaliden- oder Altersrente ausbezahlt.

Wann wird eine Ehegattenrente ausbezahlt?
Wenn der überlebende Ehegatte
-> für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss oder
-> das 35. Altersjahr zurückgelegt und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat,
besteht ein Anspruch auf eine Ehegattenrente. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Abfindung ausbezahlt, die 300 Prozent der jährlichen Grund-Ehegattenrente entspricht.

Wie hoch ist das Todesfallkapital?
Das Todesfallkapital beträgt 200 Prozent der versicherten Invalidenrente. Dazu kommt das per 1. Januar 2018 ins Altersguthaben übertragene Kapitalguthaben, erhöht um die eingebrachten Einkaufssummen im Altersplan und wird ergänzt mit dem per 1. Januar 2018 ins Altersguthaben übertragenen Kapitalguthaben.

Was geschieht beim Tod eines unverheirateten Versicherten?
Stirbt ein unverheirateter Versicherter, erhalten die Begünstigten ein Todesfallkapital.

Weitere Informationen


Finden Sie im Download «Reglement Pensionskasse Syngenta» «Tod, Art. 14, 15, 16, 17»