Vorsorgeplan

Die Pensionskasse Syngenta versichert die Mitarbeitenden der schweizerischen Syngenta-Gesellschaften im Rahmen der beruflichen Vorsorge vor finanziellen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod tragen in der Schweiz verschiedene Säulen. Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der AHV/IV, die zweite Säule die berufliche Vorsorge (BVG). Das private Sparen, die dritte Säule, fördert der Staat im Rahmen der steuerprivilegierten Säule 3a. Der Vorsorgeplan der Pensionskasse Syngenta deckt die zweite Säule ab. Sie finden hier die aktuellen Informationen zum Aufbau des Vorsorgeplans, zu Ein- und Austritt, zum Thema Pensionierung und zu den Vorsorgefällen Invalidität und Tod. Auch Spezialfälle wie die Wohneigentumsförderung oder die Vorsorgesituation bei einer Scheidung werden abgedeckt:

Aufbau:
Der Vorsorgeplan gliedert sich in Alterskonto und Risikoversicherung.

Aufnahme:
Syngenta-Mitarbeitende werden beim Eintritt ins Unternehmen versichert.

Austritt:
Das Altersguthaben wird an die Pensionskasse des neuen Arbeitsgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

Begünstigung:
Für das Todesfallskapital kann eine Begünstigtenordnung schriftlich hinterlegt werden.

Einkauf:
Versicherte können sich unkompliziert zusätzlich in die Pensionskasse einkaufen.​

Invalidität:
Versicherte mit einem Invaliditätsgrad ab 40 Prozent erhalten eine Invalidenrente.

Pensionierung:
Bei Erreichen des Pensionsalters wird das Altersguthaben als Rente und/oder Kapital bezogen.

Scheidung:
Der geschiedene Partner erhält einen vom Gericht festgelegten Teil des Pensionskassen-Guthabens.

Todesfall:
Ehe- oder Lebenspartner haben Anspruch auf eine Rente.

Wohneigentumsförderung:
Für selbstbewohntes Wohneigentum können Vorsorgemittel vorbezogen oder verpfändet werden.

Rechtlich bindend sind in jedem Fall das jeweils gültige ausführliche Reglement der Pensionskasse sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Pensionskasse Syngenta.

Begriffserklärung

BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. In Kraft seit 1985. Das BVG ist ein Rahmengesetz mit Mindestnormen.

Alterskonto: Die Leistungen bei Pensionierung bemessen sich nach den angesparten Kapitalien im Alterskonto. Diese setzen sich aus Beiträgen, Zins und freiwilligen Einkäufen zusammen.

Risikoversicherung: Die Höhe der Invaliden- und Hinterlassenleistungen ist in Abhängigkeit des versicherten Lohnes definiert.

Überobligatorische Leistungen: Einbau von freiwilligen Zusatzleistungen in der beruflichen Vorsorge wie zusätzliche versicherte Lohnbestandteile (Ziel-STI, Schicht), grosszügigere Arbeitgeberbeiträge und überobligatorische Risikoversicherung bei Invalidität oder Tod.