Pensionierung

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Ihre Pensionierung und Ihre Altersleistungen

Pensionierung: Rente oder Kapital – oder beides?

Das Altersguthaben kann bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Kapital oder als lebenslange Rente ausbezahlt werden.

Das ordentliche Pensionierungsalter in der Pensionskasse Syngenta liegt für Männer und Frauen gegenwärtig bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60. Altersjahr möglich. Die Altersleistungen können individuell ausgestaltet werden (lebenslange Rente, Überbrückungsrente, Kapitalbezug).

Die Pensionierung kann in einem oder in mehreren Schritten (Teilpensionierung) erfolgen.

 

 

FAQ


Wie wird die Höhe der variablen Altersrente berechnet?
Das bei der Pensionierung angesparte Altersguthaben wird mit dem gültigen Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt. Die variable Altersrente besteht aus der Grund-Altersrente und der Zusatz-Altersrente. Die lebenslange Grund-Altersrente wird aufgrund des Umwandlungssatzes für die Festlegung der Grund-Altersrente ermittelt. Zusätzlich wird die Ziel-Altersrente aufgrund des Umwandlungssatzes für die Festlegung der Ziel-Altersrente ermittelt.

Wie wird die Zusatz-Altersrente festgelegt?
Die Zusatz-Altersrente wird gemäss dem nachfolgenden Schema jährlich in Abhängigkeit des Deckungsgrades sowie der im Zeitpunkt des Rücktritts berechneten Grund- und Ziel-Altersernte festgelegt:

 


Beispiel Berechnung einer Altersrente (in CHF) 
Vorhandenes Altersguthaben:  600 000
Umwandlungssatz (UWS):  4,34 %
Jährliche Altersrente:  600 000 x 4,34% =  26’040

Welche Umwandlungssätze kommen zur Anwendung? 
Die Höhe des Umwandlungssatzes richtet sich nach dem Alter im Zeitpunkt der Pensionierung. Die untenstehende Tabelle zeigt, die Umwandlungssätze im Alter 65 ab Kalenderjahr 2023.

 


Kann eine Rentenkürzung eingekauft werden?
Beim Altersrücktritt vor dem 65. Altersjahr kann eine aus der vorzeitigen Pensionierung resultierende Rentenkürzung eingekauft werden.

Welches sind die Voraussetzungen für eine Teilpensionierung?
Bei einer Teilpensionierung muss das Arbeitsverhältnis um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Eine Teilpensionierung ist nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers möglich.

Welche Leistungen erhalte ich bei Teilpensionierung?
Das Altersguthaben wird entsprechend der Reduktion des Beschäftigungsgrades aufgeteilt. Die für die Teilpensionierung ausgesonderten Kapitalien können in eine Rente umgewandelt werden. Möglich ist auch, sie ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen.

Wann muss eine Kapitaloption angemeldet werden?
Ein Kapitalbezug muss spätestens drei Monate vor Pensionierung bei der Pensionskasse angemeldet werden.

Weshalb braucht es bei einem Kapitalbezug die amtlich beglaubigte Unterschrift des Ehegatten?
Bei einem Kapitalbezug reduziert sich mit der Altersrente auch die mitversicherte Ehegattenrente.

Weitere Informationen


Finden Sie im Download «Reglement Pensionskasse Syngenta» «Flexible Pensionierung, Art. 11»

Begriffserklärung

Umwandlungssatz: Mit diesem Prozentsatz wird das Altersguthaben bei Pensionierung in eine lebenslange Rente umgewandelt.

Überbrückungsrente: Diese temporäre Rente wird bis zur Erreichung des AHV-Alters ausbezahlt. Die Höhe kann frei gewählt werden bis zum Betrag der maximalen AHV-Rente.

AHV: Eidgenössische Alters- und Hinterlassenen-Versicherung.

Alters-Kinderrente: Hat der Versicherte Kinder unter 20 Jahren (bzw. 25 Jahren in Ausbildung) wird zusätzlich für jedes Kind eine Kinderrente von 20 Prozent der Altersrente ausbezahlt.