Staatliche Vorsorge

Die Pensionskasse als Teil des schweizerischen Vorsorgesystems

Die Vorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-System: AHV/IV sorgen für die Existenzsicherung, ergänzt durch die berufliche Vorsorge und privates Sparen.

Zusammen mit AHV/IV und dem privaten Sparen bilden die Pensionskassen eine der tragenden Säulen des schweizerischen Dreisäulensystems zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, bei Invalidität oder im Todesfall. Sowohl AHV (1. Säule) als auch die berufliche Vorsorge (2. Säule) sind obligatorisch.

Die Leistungen aus diesen beiden Versicherungen sollten zusammen eine angemessene Fortführung des Lebensstandards ermöglichen. Die Pensionskasse Syngenta bietet Leistungen an, die weit über die gesetzlich geforderten Mindestleistungen hinausgehen.

Die folgende Übersicht der staatlichen Vorsorgeeinrichtungen zeigt auf

  • welche staatlich obligatorischen Versicherungseinrichtungen existieren,
  • wie sie finanziert werden,
  • welche Leistungen sie erbringen und
  • wie sie kontaktiert werden können

Die vier staatlichen Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz
Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV)
Invalidenversicherung (IV)
Erwerbsersatz-Ordnung (EO)
Arbeitslosenversicherung (ALV)